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Flugplatzordnung

Die Flugplatzordnung Stand 2013 gilt bis auf Wiederruf für den Aufenthalt und das Fliegen auf dem Gelände der MBG-Bludenz in Schlins und ersetzt keine gültigen Gesetze.

Flugplatzordnung

Für das Fliegen mit allen Arten von Fluggeräten (z.B.: Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Drohnen, usw.) gelten bei uns am Flugplatz in Schlins die jeweils gültigen Gesetze. Insbesondere ist hier das Luftfahrtgesetz für die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgebend.
Es liegt aber in jedem Fall ausschließlich in Verantwortung des Piloten sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze zu Informieren und sich daran zu halten auch wenn Verweise und Informationen auf dieser Seite veraltet sind.

Eine Zuwiederhandlung gegen geltende Gesetze wird als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten angesehen und kann zum Auschluß des Mitglieds und zum sofortigen Platzverweis führen.

Link zu den aktuellen Gesetzen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/index.html

An unserem Flugplatz ist es darüber hinaus nicht gestattet FPV Equipment zu benutzen welches das Videosignal im 2,4GHz Band überträgt!

4 Responses to "Flugplatzordnung"

  1. Walter Zangerle sagt:
    6. Oktober 2017 um 19:10 Uhr

    Hallo,

    eine kurze Frage? Was sind die Bedinungen als Gastpilot und Stardgeld. Während der Woche.
    Bin bei keinem Verein, eine dementsprechende Versicherung ist natürlich vorhanden.
    LG
    Walter Zangerle

    Antworten
    1. Günter Schallert sagt:
      7. Oktober 2017 um 11:18 Uhr

      Hallo Herr Zangerle!
      Bedingung ist, dass ein Mitglied am Platz anwesend ist, die Platzeinweisung erfolgt ist und das Gästeflugblatt ausgefüllt wurde.
      Gastfliegen ist also leider nur möglich wenn ein Vereinsmitglied am Platz ist.
      Bitte Beleg für die Versicherung mitbringen da die Versicherungs-Info in das Gästeflugblatt einzutragen ist.
      Schönes Wochenende
      Günter Schallert

      Antworten
      1. Walter Zangerle sagt:
        9. Oktober 2017 um 13:58 Uhr

        Ich bedanke mich recht herzlich für die kometente Auskunft!
        Gruss
        Walter Zangerle

        Antworten
      2. Walter Zangerle sagt:
        9. Oktober 2017 um 14:00 Uhr

        Ich bedanke mich recht herzlich für die kompetente Auskunft!
        Gruss
        Walter Zangerle

        Antworten

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