Flugplatzordnung
Die Flugplatzordnung Stand 2013 gilt bis auf Wiederruf für den Aufenthalt und das Fliegen auf dem Gelände der MBG-Bludenz in Schlins und ersetzt keine gültigen Gesetze.
Für das Fliegen mit allen Arten von Fluggeräten (z.B.: Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Drohnen, usw.) gelten bei uns am Flugplatz in Schlins die jeweils gültigen Gesetze. Insbesondere ist hier das Luftfahrtgesetz für die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgebend.
Es liegt aber in jedem Fall ausschließlich in Verantwortung des Piloten sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze zu Informieren und sich daran zu halten auch wenn Verweise und Informationen auf dieser Seite veraltet sind.
Eine Zuwiederhandlung gegen geltende Gesetze wird als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten angesehen und kann zum Auschluß des Mitglieds und zum sofortigen Platzverweis führen.
Link zu den aktuellen Gesetzen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/index.html
An unserem Flugplatz ist es darüber hinaus nicht gestattet FPV Equipment zu benutzen welches das Videosignal im 2,4GHz Band überträgt!
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